rumberg bestattung
     

Erdbestattung

Am weitesten verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg.

Sie können grundsätzlich entscheiden zwischen Wahlgrab und Reihengrab. Beim Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofssatzung bestimmt werden. Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder mehreren Wahl-grabstätten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden.

In der Regel muss das Nutzungsrecht schon dann verlängert werden, wenn in eine mehrstellige Grabstätte eine weitere Bestattung erfolgt. Erforderlich ist dann die Nachzahlung der Gebühr für alle Grabstätten der jeweiligen Grab-einheit (zwei oder mehr Stellen) auf die gesetzliche Ruhefrist des Friedhofes. Diese kann bei den Friedhöfen je nach den Bodenverhältnissen unter-schiedlich sein (bis zu 30 Jahren).

Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung. Bei Reihen-grabstätten kann dieses nicht wieder erworben werden.

Grabarten:

  • Reihengrab
  • Wahlgrab, Einstellig und Mehrstellig