rumberg bestattung
     

Feuerbestattung

Dies ist die Einäscherung eines Verstorbenen mit einem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne.

Eine besondere Vereinbarung ist in jedem Falle notwendig. Entweder hat der Verstorbene eine handschriftliche Willensbeurkundung mit dem entsprech-enden Inhalt hinterlassen oder aber die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung ab. Hierbei ist darauf zu achten, dass der 2. Verwandtschaftsgrad von oben nicht überschritten wird (zum Beispiel: Ehegatten füreinander, Kinder für Eltern, Großeltern für Kinder). Bei weitergehenden Verwandt-schaftsgraden kann das zuständige Krematorium die Feuerbestattung verweigern.

Für die Beisetzung selbst gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Erdbestattung. Die christlichen Kirchen erkennen beide Arten der Bestattungen an. Es gibt zusätzlich die Möglichkeit der Urnen-beisetzung im Gemeinschaftsfeld mit Namensplatte.

Bei einer Aschenverstreuung muss der Verstorbene vorher eine schriftliche Willenserklärung abgeben haben.

Grabarten:

  • Urnenreihengrab
  • Urnenwahlgrab
  • anonymes Urnengrab
  • Wiesengrab